Nebenkosten bei Immobiliengeschäften
Du möchtest ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen. Du solltest dabei nicht nur auf den Kaufpreis achten. Zusätzlich fallen diverse Kaufnebenkosten für die Immobilie an.
Bevor der langersehnte Traum vom Eigenheim Realität für dich wird, solltest du folgende Nebenkosten berücksichtigen:
- Für die Eintragung ins Grundbuch („Verbücherung“) fallen 1,1% des Kaufpreises an. Mit dieser Eintragung wird das Eigentumsrecht für die Immobilie im Grundbuch vermerkt.
- Die Grunderwerbsteuer wird beim Immobilienkauf fällig und beträgt grundsätzlich 3,5% vom Kaufpreis.
- Die Notariats- oder Anwaltskosten sowie der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch betragen rund 1 bis 3% des Kaufpreises.
- Wird deine Wunschimmobilien von einem Makler vermittelt, fällt ein Vermittlungshonorar an. Dieses ist im Maklergesetz geregelt.
In der Regel kannst du mit ca. 10% des Kaufpreises als Nebenkosten rechnen.
Aber was ist, wenn die gekaufte Immobilien durch eine Hypothek belastet wird? Welche Sonderfälle gibt es bei der Grunderwerbsteuer? Und welche flexiblen Nebenkosten könnten bei deiner Immobilien noch anfallen?
Gerne kannst du dich bei uns melden und dich von Profis beraten lassen.
