Strom teilen in der Familie

Strom teilen in der Familie

Überschussstrom verkaufen oder verschenken

Ihre Photovoltaikanlage produziert mittags mehr Strom, als Sie brauchen? Bisher ging der Überschuss für wenige Cent ins Netz. Seit 1. Oktober 2026 dürfen Sie ihn in Österreich direkt an Ihre Tochter, Ihre Eltern oder den Nachbarn weitergeben, gegen Bezahlung oder auch geschenkt. Möglich macht das das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu seit 1. Oktober 2026: Strom von Person zu Person, „Peer-to-Peer“ (P2P) genannt, ist ausdrücklich erlaubt, als Verkauf und als Schenkung.
  • Kein Verein nötig: Anders als bei einer Energiegemeinschaft reicht ein einfacher Vertrag zwischen Ihnen und dem Empfänger.
  • Voraussetzung: Smart Meter bei allen Beteiligten und eine Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Derzeit nur im selben Netzgebiet: zum Beispiel beide Haushalte bei Kärnten Netz. Über Netzgebiete hinweg, etwa von Wien nach Kärnten, geht es voraussichtlich erst ab April 2027.
  • Günstigere Netzgebühren im Nahbereich sind angekündigt, voraussichtlich ab 1. Jänner 2027.

Was das neue Gesetz erlaubt

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) hat das bisherige ElWOG 2010 abgelöst. Es macht Haushalte mit eigener Stromerzeugung zu sogenannten „aktiven Kunden“. Sie dürfen ihren Strom selbst verbrauchen, speichern, verkaufen und mit anderen teilen.

Neu ist der Peer-to-Peer-Vertrag. Das Gesetz definiert ihn als Verkauf oder Schenkung von erneuerbarem Strom zwischen zwei oder mehreren Beteiligten auf Grundlage eines Vertrags. Sie können also selbst entscheiden, ob Ihre Kinder für den Strom zahlen oder ihn gratis bekommen.

Gesetz: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025; § 6 Abs 1 Z 124 (Begriff Peer-to-Peer), § 65 (aktive Kunden), §§ 66 bis 72 (gemeinsame Energienutzung), in Kraft seit 1.10.2026

So funktioniert es in der Praxis

Der Strom fließt nicht über ein eigenes Kabel zum Empfänger, sondern ganz normal über das öffentliche Netz. Die Smart Meter messen alle 15 Minuten, wie viel Sie einspeisen und wie viel der Empfänger zur selben Zeit verbraucht. Diese Menge wird ihm als Ihr Strom zugerechnet.

  • Was der Empfänger darüber hinaus braucht, liefert weiter sein Stromlieferant.
  • Was er gerade nicht verbraucht, geht wie bisher an Ihren Abnehmer (Stromhändler oder OeMAG).
  • Niemand muss eine fixe Menge liefern oder abnehmen.

Die Schritte

  1. Smart Meter prüfen: Alle Beteiligten brauchen einen funktionierenden Smart Meter. Falls er fehlt, baut ihn der Netzbetreiber auf Anfrage kostenlos ein.
  2. Netzbetreiber prüfen: Beide Haushalte müssen derzeit beim selben Netzbetreiber sein, zum Beispiel Kärnten Netz.
  3. Nahbereich abfragen: Der Netzbetreiber teilt Ihnen mit, ob Sie im lokalen Bereich (gleiche Trafostation) oder im regionalen Bereich (gleiches Umspannwerk) liegen. Davon hängen später die Netzgebühren ab.
  4. Vertrag abschließen: Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt kostenlose Musterverträge bereit. Darin legen Sie den Preis in Cent pro kWh fest, oder 0 Cent bei einer Schenkung.
  5. Beim Netzbetreiber anmelden: Die Anmeldung läuft digital über die Plattform ebUtilities. Den Vertrag selbst müssen Sie dem Netzbetreiber nicht vorlegen.
  6. Daten freigeben: Jeder Beteiligte gibt im eigenen Smart-Meter-Portal die Datenfreigabe selbst frei.
  7. Abrechnen: Die Verbrauchsdaten kommen vom Netzbetreiber. Unter Familienmitgliedern reicht meist eine einfache Abrechnung einmal im Jahr.

Gesetz: § 68 ElWG (Peer-to-Peer-Verträge), § 70 Abs 6 ElWG (Nahbereiche)

Netzgebühren

Der Empfänger zahlt für den übernommenen Strom weiterhin Netzgebühren. Liegen beide Haushalte nahe beieinander, sollen diese künftig reduziert sein. Die genaue Höhe legt die E-Control per Verordnung fest, voraussichtlich ab 1. Jänner 2027. Bis Ende 2026 gibt es für Peer-to-Peer noch keinen Netzrabatt. Bei österreichweitem Teilen fallen die Netzgebühren in voller Höhe an.

Rechenbeispiel

Familie Huber hat eine 10-kWp-Anlage in Klagenfurt. Die Tochter wohnt zwei Straßen weiter, ebenfalls im Netz von Kärnten Netz. Im Jahr fließen rechnerisch 1.500 kWh Überschuss zur Tochter. Die Preise sind Beispielwerte.

  • Einspeisung bisher an den Stromhändler: 1.500 kWh × 6 Cent = 90 €
  • Neu, Verkauf an die Tochter: 1.500 kWh × 15 Cent = 225 €
  • Die Tochter zahlt 15 statt 25 Cent Energiepreis an ihren Lieferanten und spart dadurch 150 €.

Beide Seiten profitieren. Die Netzgebühren der Tochter bleiben vorerst gleich und sinken ab 2027 voraussichtlich etwas.

Verkaufen oder verschenken?

  • Verkaufen: Die Einnahmen werden steuerlich wie ein Verkauf an einen Stromhändler behandelt. Für private Anlagen gibt es in der Einkommensteuer Freibeträge für Überschussstrom. Ob und wie weit diese bei Ihnen greifen, klärt Ihr Steuerberater.
  • Verschenken: Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich. Unter Familienmitgliedern ist es die einfachste Lösung, weil keine Rechnung nötig ist. Den Vertrag und die Anmeldung beim Netzbetreiber brauchen Sie trotzdem.

Lieferantenpflichten: Für Haushalte gelten Pflichten wie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rechnungen mit Mindestinhalt erst ab einer Anlagenleistung von über 30 kW (§ 69 ElWG). Für die typische Hausanlage spielt das keine Rolle.

Was ist mit dem Zweitwohnsitz?

Gehören beide Zählpunkte derselben Person, etwa Ihr Haus und Ihre Ferienwohnung, gibt es die neue Eigenversorgungsanlage. Damit teilen Sie Strom mit sich selbst über mehrere Standorte, ohne Vertrag mit Dritten. Für Eltern und Kinder funktioniert das nicht, weil die Zählpunkte auf verschiedene Personen laufen. Hier ist Peer-to-Peer der richtige Weg.

Gesetz: § 6 Abs 1 Z 25 und § 65 Abs 2 ElWG

Abgrenzung zu anderen Modellen

  • Peer-to-Peer: reiner Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, Gewinn ist erlaubt. Das ist ideal für die Familie.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: braucht einen Verein oder eine Genossenschaft, darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein, hat aber die meisten Abgabenvorteile.
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: Strom vom Dach für die Wohnungen im selben Haus, etwa für Mieter oder Wohnungseigentümer.

Interessant für Vermieter und Eigentümer

Eine PV-Anlage mit Möglichkeit zum Stromteilen kann den Wert einer Immobilie steigern. Ein Einfamilienhaus mit Anlage, dessen Überschuss an Familienmitglieder in der Nähe geht, ist für Käufer attraktiver. Im Mehrparteienhaus lässt sich Dachstrom an Mieter weitergeben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Photovoltaik im Mietshaus“.

Checkliste

  • Haben alle Beteiligten einen Smart Meter?
  • Sind beide Haushalte beim selben Netzbetreiber?
  • Nahbereich beim Netzbetreiber abgefragt?
  • Musterverträge heruntergeladen und Preis festgelegt (oder 0 Cent)?
  • Anmeldung über ebUtilities und Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal erledigt?
  • Lässt der eigene Stromliefervertrag die Teilnahme zu?
  • Steuerliche Fragen mit dem Steuerberater geklärt?

Quellen zum Nachlesen

  • Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at)
  • Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: Informationen und Musterverträge zu Peer-to-Peer (energiegemeinschaften.gv.at)
  • E-Control (e-control.at)

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.