Grundbuch

Grundbuch

Wenn du eine Liegenschaft erwirbst, dann musst du dich ins Grundbuch eintragen lassen. Erst dann giltst du als rechtmäßiger Besitzer („bücherlicher Eigentümer“).

Jeder, der in Österreich eine Liegenschaft erwirbt, muss sich ins Grundbuch eintragen lassen. Erst dann giltst du als rechtmäßiger Besitzer („bücherlicher Eigentümer“).

Aber was solltest du bereits wissen, bevor du eine Immobilie kaufst? Was ist im Grundbuch vermerkt? Wie kann man es einsehen? Welche Gebühren können bei Eintrag oder Änderung anfallen?
 

  • Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis über alle Grundstücke und deren Eigentümer. Neben den Eigentumsrechten sind weitere mit dem Grundstück verbundene Rechte und Belastungen (Baurechte, Wohnungseigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten) eingetragen.
  • Jeder kann gegen eine Gebühr einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern. Anlaufstellen dafür sind örtliche Bezirksgerichte, Notare und Rechtanwälte sowie diverse Online-Dienste.
  • Durch Änderungen und Löschungen im Grundbuch entstehen Kosten. Besonders für die Eintragung der Eigentümerrechte im Grundbuch sind diese erheblich.
  • Wenn du eine Liegenschaft erwirbst, wird eine Gebühr für die Eintragung als Eigentümer fällig. Nimmst du gleichzeitig eine Hypothek auf, dann musst du zusätzlich auch für die Eintragung des Pfandrechts bezahlen. Diese Gebühren berechnen sich als Prozentanteil vom Kaufpreis.
  • Änderungen und Löschungen im Grundbuch sind grundsätzlich auch ohne Notar oder Rechtsanwalt möglich. Dazu muss aber ein schriftlicher, formell korrekter Antrag beim Bezirksgericht eingebracht werden.

Den Grundbuchsauszug verstehen:
Wir zeigen dir hier, anhand eines Beispiels, wie du die wichtigsten Informationen herauslesen kannst. Der GB-Auszug besteht aus einer oder mehreren Seiten und ist in verschiedene Abschnitte unterteilt.

Der Kopf:
Ganz oben befindet sich der sogenannte „Kopf“. Hier steht, um welches Grundbuch es sich handelt (KG 72127), welches Bezirksgericht zuständig ist und die Nummer dieser Grundbuchseinlage (EZ 12345).


Die Aufschrift:
Als nächstes folgt die „Aufschrift“. Hier steht zB, dass es sich bei dieser Grundbuchseinlage um „Wohnungseigentum“ handelt. Auch siehst du hier die „letzte Tagebuchzahl“ (Letzte TZ). Die letzte Eintragung war im Jahr 2020.


A-Blatt:
Danach folgt das „A-Blatt“, welches in „A1“ und „A2“ unterteilt ist. In A1 stehen Daten zum Grundstück, zum Beispiel die Grundstücksnummer (GST-NR), die Fläche, die Nutzung dieser Fläche und die Adresse. In A2 stehen zusätzliche Informationen zum Grundstück, etwa mit dem Grundstück verbundene Rechte. In unserem Beispiel ist dieser Teil aber leer.


B-Blatt:
Im „B-Blatt“ folgen Informationen zu den Eigentümern. In unserem Beispiel gibt es zwei Eigentümer, Max Mustermann und Maria Musterfrau. Beide besitzen jeweils 112 von 538 Teilen an der gesamten Wohnanlage. Unter den Kleinbuchstaben a und b sind jeweils die einzelnen Eintragungen vermerkt, worauf das Eigentum zurückgeht: zum Beispiel die Kaufverträge vom 16.08.2023.


C-Blatt:
Im „C-Blatt“ stehen die Belastungen auf die Liegenschaft: Hier zB ein Wegrecht und ein Pfandrecht der Bank. Oder auch sonstige Rechte, die anderen zukommen. Im vorliegenden Fall ist unter Punkt 23 etwa das Pfandrecht der Musterbank Aktiengesellschaft über € 140.000,-- verzeichnet.

Nach dem C-Blatt können noch weitere Hinweise folgen.

Um den Aufbau, Rechte und Lasten sowie alle Details richtig zu lesen, empfehlen wir dir, dich von einem kompetenten Ansprechpartner beraten zu lassen.

Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme.
Gerne beraten wir dich oder empfehlen dir einen öffentlichen Notar oder Rechtsanwalt.